E-Scooter und Alkohol: Was Sie unbedingt wissen sollten

E-Scooter und Alkoholfahrten

E-Scooter und Alkohol – eine Kombination, die für viele unterschätzt wird. E-Scooter gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge, und das hat Konsequenzen: Wer unter Alkoholeinfluss fährt, riskiert drastische Strafen – auch ohne Unfall. Doch es gibt neue Empfehlungen, die Hoffnung auf mildere Sanktionen machen.

Was sind E-Scooter – und warum gelten sie als Kraftfahrzeuge?

E-Scooter sind kleine, elektrisch betriebene Tretroller. Sie sind wendig, kompakt und dank Klappmechanismus leicht zu transportieren. Seit der Einführung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (§ eKFV) gelten sie offiziell als Kraftfahrzeuge – ähnlich wie Autos. Das bedeutet: Es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte.

Promillegrenzen für E-Scooter und Alkohol im Straßenverkehr

Die relative und absolute Fahruntüchtigkeit bestimmt, wann eine Person alkoholbedingt nicht mehr sicher fahren kann. Überschreitet man die absolute Grenze, wird Fahruntüchtigkeit automatisch angenommen – auch ohne Ausfallerscheinungen.

Allgemeine Promillegrenzen laut aktueller Rechtsprechung:

  • Relative Fahruntüchtigkeit: ab 0,3 Promille (Auto & Fahrrad)
  • Absolute Fahruntüchtigkeit: ab 1,1 Promille (Auto & E-Scooter), 1,6 Promille (Fahrrad)

Für E-Scooter und Alkohol gelten die Werte wie beim Auto – das führt oft zu Überraschungen bei Betroffenen.

Welche Strafen drohen bei Trunkenheit auf dem E-Scooter?

Laut § 316 StGB kann eine Trunkenheitsfahrt zu Geld- oder Freiheitsstrafe führen. Oft kommt der Entzug der Fahrerlaubnis hinzu – inklusive Sperrfrist. Wichtig: Das ist nicht mit einem Fahrverbot zu verwechseln!

Wichtige Unterschiede:

  • Fahrverbot: Nach Ablauf der Frist darf man wieder fahren.
  • Entzug der Fahrerlaubnis: Neuer Antrag, evtl. MPU erforderlich.

Grundlage für den Führerscheinentzug ist § 69 StGB, der regelt, wann eine Person als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs gilt – u. a. bei Alkohol am Steuer.

E-Scooter und Alkohol: Wie urteilen die Gerichte?

Viele Gerichte – darunter das OLG Hamburg und das Bayerische Oberste Landesgericht – wenden die Regelvermutung des § 69 StGB auch auf E-Scooter an. Das heißt: Der Führerschein wird entzogen, ohne dass weitere Nachweise erforderlich sind.

Verkehrsgerichtstag: Hoffnung auf mildere Regelung

Der Verkehrsgerichtstag in Goslar ist ein jährliches Treffen von Experten aus Recht, Polizei und Politik. Der zuständige Arbeitskreis sprach sich 2024 dafür aus, die harten Konsequenzen für E-Scooter-Fahrer zu entschärfen.

Empfehlung: Die Regelvermutung des § 69 Abs. 2 StGB soll für E-Scooter nicht mehr gelten. Stattdessen wird ein Fahrverbot nach § 44 StGB als ausreichend betrachtet.

Wenn der Gesetzgeber diese Empfehlung umsetzt, wäre das ein großer Schritt hin zu mehr Verhältnismäßigkeit – und zu einer einheitlicheren Rechtsprechung in Deutschland.

Was tun bei Trunkenheit auf dem E-Scooter?

Sie wurden alkoholisiert auf einem E-Scooter erwischt? Dann gilt: Machen Sie keine Angaben gegenüber der Polizei! Kontaktieren Sie umgehend eine Strafverteidigerin oder einen Strafverteidiger. Nur so kann frühzeitig im Verfahren eingegriffen werden.

Fachanwältin für Strafrecht Ariana Taher steht Ihnen mit Erfahrung und Engagement zur Seite. Buchen Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Externer Lesetipp

Mehr zu Alkoholgrenzen & Fahrzeugklassen auf bussgeldkatalog.org – E-Scooter und Alkohol.

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Samuele Errico Piccarini auf Unsplash