Die Revision im Strafrecht ist ein bedeutendes Rechtsmittel, mit dem Sie gerichtliche Urteile durch ein höheres Gericht auf Rechtsfehler prüfen lassen können. Im Gegensatz zur Berufung geht es hier nicht um eine neue Tatsachenbewertung, sondern ausschließlich um die rechtliche Richtigkeit des Urteils. Deshalb ist eine fundierte Prüfung durch einen erfahrenen Strafverteidiger unerlässlich.

Was bedeutet Revision im Strafverfahren genau?

Die Revision dient dazu, ein Urteil daraufhin zu überprüfen, ob das Gericht die Gesetze korrekt angewendet hat. Dabei wird das Urteil nicht inhaltlich hinterfragt – es geht rein um rechtliche Aspekte. Zuständig ist entweder das Oberlandesgericht oder der Bundesgerichtshof, abhängig von der Instanz. Weil das Revisionsgericht keine Beweise neu bewertet, kommt es auf eine überzeugende rechtliche Argumentation an.

Wann ist eine Revision im Strafrecht möglich?

Damit Sie Revision einlegen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Urteil stammt vom Amts- oder Landgericht.
  • Die Revision muss binnen einer Woche nach Verkündung eingelegt werden.
  • Innerhalb eines Monats ist eine schriftliche Begründung nötig.
  • Die Begründung muss konkrete Rechtsfehler enthalten – rein sachliche Kritik reicht nicht aus.

Der Ablauf eines Revisionsverfahrens

Das Verfahren beginnt mit der Einlegung der Revision. Danach folgt die Begründung. In dieser Phase analysieren wir das Urteil und formulieren die rechtlichen Beanstandungen. Das Revisionsgericht prüft dann ausschließlich, ob das Urteil rechtsfehlerfrei ergangen ist. Stellt es einen Fehler fest, hebt es das Urteil auf und verweist den Fall zurück oder entscheidet selbst neu. Deshalb ist eine präzise und überzeugende Revisionsschrift entscheidend.

Typische Fehler, die eine Revision rechtfertigen können

Eine Revision bietet sich an, wenn z. B.:

  • Verfahrensrechte verletzt wurden (z. B. unzulässige Vernehmung ohne Anwalt)
  • Beweise falsch verwertet wurden (z. B. aus rechtswidrigen Durchsuchungen)
  • Das Gericht Strafnormen falsch angewendet hat

Warum anwaltliche Hilfe entscheidend ist

Die Revision ist kein einfaches Rechtsmittel. Denn sie setzt detaillierte Kenntnisse der Strafprozessordnung und der aktuellen Rechtsprechung voraus. Als erfahrene Strafverteidiger prüfen wir sorgfältig, ob eine Revision Aussicht auf Erfolg hat. Außerdem formulieren wir die Begründung rechtlich stichhaltig und vertreten Sie vor dem Revisionsgericht. So erhöhen wir Ihre Chancen auf ein faires Urteil erheblich.

Fazit: Revision im Strafrecht – Ihre Chance zur Korrektur

Ein fehlerhaftes Urteil muss nicht das letzte Wort sein. Die Revision kann die Tür für ein neues Verfahren öffnen – aber nur, wenn sie professionell vorbereitet wird. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Revisionsrecht. Wir stehen an Ihrer Seite, kämpfen für Ihre Rechte und begleiten Sie durch alle Verfahrensschritte.

Vereinbaren Sie jetzt eine unverbindliche Erstberatung zur Revision im Strafrecht.

Cannabis Gesetz Deutschland 2024 – Alles, was jetzt gilt

Ab dem 1. April 2024 ist das Cannabis Gesetz Deutschland 2024 in Kraft. Die kontrollierte Freigabe von Cannabis bringt zahlreiche Neuerungen. Was erlaubt ist, was verboten bleibt und welche rechtlichen Folgen sich ergeben, zeigt dieser Überblick.

Was erlaubt das Cannabis Gesetz Deutschland 2024 konkret?

  • Besitz: Erwachsene dürfen bis zu 25 g Cannabis mitführen.
  • Lagerung: Bis zu 50 g in der eigenen Wohnung sind gestattet.
  • Anbau: Drei lebende Cannabispflanzen pro Person sind erlaubt.
  • Konsumzeiten: Öffentlicher Konsum nur von 20:00 bis 7:00 Uhr.
  • Konsumverbote: Kein Konsum in der Nähe von Schulen oder Minderjährigen.

Öffentlicher Konsum nach dem Cannabis Gesetz Deutschland 2024

Auch wenn der Besitz legalisiert ist, bleibt der Konsum tagsüber verboten. Zwischen 7:00 und 20:00 Uhr darf nicht öffentlich konsumiert werden. Verstöße können weiterhin Sanktionen zur Folge haben. Deshalb ist Vorsicht geboten, insbesondere in Innenstädten oder Parks.

Jugendschutz steht im Mittelpunkt

Ein zentrales Ziel des Cannabis Gesetzes Deutschland 2024 ist der Schutz Minderjähriger. Wer unter 18 beim Konsum erwischt wird, muss an staatlich organisierten Präventionsprogrammen teilnehmen. Diese Maßnahme soll langfristige Schäden verhindern. Die Regierung plant zudem eine Überprüfung der Regelungen nach 18 Monaten.

Was passiert mit alten Urteilen?

  • Alle laufenden Verfahren wegen Besitz oder Anbau werden eingestellt.
  • Frühere Verurteilungen bis 25 g oder drei Pflanzen können auf Antrag gelöscht werden.
  • Nicht vollstreckte Strafen entfallen ersatzlos.

Weitere Informationen dazu bietet die Website der Bundesregierung.

Fahren unter Cannabis – klare Regeln für den Straßenverkehr

Bis ein verbindlicher THC-Grenzwert vorliegt, gilt: Fahren unter Einfluss von Cannabis bleibt verboten. Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern und Fahrverboten rechnen.

  • Mindestens 500 € Bußgeld
  • 1–3 Monate Fahrverbot
  • 2 Punkte in Flensburg

Was ist Cannabis – Wirkung und Nebenwirkungen

Die Hauptwirkung geht vom Wirkstoff THC aus. Er beeinflusst das zentrale Nervensystem, verändert Sinneswahrnehmung und Stimmung. Besonders bei jungen Menschen kann der Konsum langfristige Folgen haben.

  • Entspannung und Euphorie
  • Verzerrte Zeitwahrnehmung
  • Schwächung des Kurzzeitgedächtnisses
  • Mögliche Angstzustände

Risiken bei Jugendlichen – eine kritische Phase

Das Gehirn entwickelt sich bis zum Alter von etwa 25 Jahren. Früher Cannabiskonsum kann diese Entwicklung beeinträchtigen. Darum sind Prävention und Aufklärung zentrale Elemente der Gesetzesnovelle.

Fazit zum Cannabis Gesetz Deutschland 2024

Das neue Gesetz bringt mehr Freiheit – aber auch Verantwortung. Wer die Regelungen kennt, vermeidet unnötige Strafen. Für Menschen mit früheren Verurteilungen eröffnet sich jetzt die Chance auf Löschung und Rehabilitation.

Interne Ressource

Mehr zur Drogenpolitik und rechtlichen Reformen lesen Sie auch in unserem Artikel über die Reform des Betäubungsmittelgesetzes.

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Cannabis Gesetz Deutschland 2024 Übersicht

Die Künstliche Intelligenz verändert auch die Anwaltsarbeit grundlegend. Neue Technologien helfen dabei, Prozesse zu beschleunigen, Kosten zu senken und die Qualität der Mandatsbetreuung zu verbessern. In diesem Beitrag finden Sie 10 praxisnahe Tipps, wie Sie KI sinnvoll in Ihrer Kanzlei einsetzen können.

1. Automatisierung der Dokumentenanalyse mit KI

Dank intelligenter Tools lassen sich juristische Dokumente wie Verträge oder Verordnungen in Sekundenschnelle analysieren. Dadurch sparen Rechtsanwälte nicht nur Zeit, sondern entdecken auch fehlerhafte Klauseln oder widersprüchliche Formulierungen frühzeitig.

2. Künstliche Intelligenz prognostiziert Rechtsfälle

Durch Machine-Learning können Anwälte potenzielle Konflikte frühzeitig erkennen. Künstliche Intelligenz in der Anwaltsarbeit hilft, strategische Entscheidungen zu fundieren und Risiken zu minimieren.

3. Mandantenservice durch Chatbots verbessern

Automatisierte Chatbots beantworten häufig gestellte Fragen, buchen Termine und geben erste Hinweise – rund um die Uhr. So bleibt mehr Zeit für die individuelle Mandatsarbeit.

4. Effizientere Due-Diligence-Prüfung durch KI

Statt sich durch hunderte Seiten zu kämpfen, übernehmen KI-Systeme die Vorarbeit. Relevante Inhalte werden extrahiert, Risiken bewertet – automatisch und zuverlässig.

5. Schnelle Rechtsrecherche mit KI-gestützten Tools

Intelligente Datenbanken finden passende Urteile und Gesetze blitzschnell. Das spart nicht nur Recherchezeit, sondern erhöht auch die Trefferquote bei juristischen Quellen.

6. Künstliche Intelligenz optimiert das Vertragsmanagement

KI erkennt Fristen, überwacht Änderungen und protokolliert Abweichungen. So behalten Kanzleien stets den Überblick und minimieren rechtliche Risiken.

7. Fallausgänge mit Predictive Analytics vorhersagen

Durch Analyse vergleichbarer Fälle und Urteile lassen sich Wahrscheinlichkeiten für den eigenen Mandatsverlauf berechnen – eine unschätzbare Hilfe für die Strategieplanung.

8. Automatische Erstellung juristischer Dokumente

KI-Textgeneratoren helfen bei der Erstellung von Schriftsätzen, Verträgen und Mustervorlagen. Die Ergebnisse lassen sich leicht individualisieren und sparen wertvolle Ressourcen.

9. Compliance-Überwachung in Echtzeit

Verstöße gegen interne oder externe Richtlinien werden dank KI-Systemen sofort erkannt. Dies erhöht nicht nur die Compliance-Sicherheit, sondern auch das Vertrauen der Mandanten.

10. Kontinuierliche Weiterbildung und KI-Anpassung

Bleiben Sie auf dem aktuellen Stand der Technologie. Nur wer KI regelmäßig evaluiert und anpasst, kann die Vorteile dauerhaft nutzen.

Fazit: KI in der Anwaltsarbeit richtig nutzen

Die Integration von KI in die Anwaltsarbeit bringt enorme Potenziale – von Effizienzsteigerung bis zur besseren Mandantenkommunikation. Doch eines bleibt klar: Die menschliche Expertise ist unersetzlich. KI ist ein Werkzeug – und kein Ersatz.

Interner Link-Tipp

Lesen Sie auch unseren Beitrag zur Legal Tech Strategie für Kanzleien, um Ihre Digitalisierung ganzheitlich anzugehen.

Externer Expertenlink

Mehr zur KI-Entwicklung im Rechtswesen finden Sie auf bmj.de – Bundesministerium der Justiz.

Visualisierung: KI in der Kanzlei

Künstliche Intelligenz Anwaltsarbeit Kanzlei

Fachanwältin für Strafrecht Ariana Taher ist Strafverteidigerin aus Leidenschaft. Seit ihrer Kanzleigründung wurden über 5.000 Mandate bearbeitet – viele davon mit beachtlichem Erfolg. Die Kanzlei ist regelmäßig Gegenstand medialer Berichterstattung und gilt als zuverlässiger Partner in allen strafrechtlichen Belangen.

Bekannt ist die Kanzlei für ihre ganzheitliche, fächerübergreifende und fundierte Strafverteidigung. Mandanten profitieren von einer sorgfältigen rechtlichen Begleitung und maximalem Engagement – egal, ob im Ermittlungsverfahren oder in der Hauptverhandlung.

Was zeichnet einen guten Strafverteidiger aus?

Eine exzellente Strafverteidigung ist niemals Zufall. Sie basiert auf Erfahrung, Spezialisierung und persönlichem Einsatz. Nachfolgend erfahren Sie, welche Eigenschaften einen guten Strafverteidiger ausmachen.

Fachliche Kompetenz

Ein guter Strafverteidiger sollte juristisch auf höchstem Niveau arbeiten. Dies zeigt sich beispielsweise durch:

  • ein Prädikatsexamen im ersten oder zweiten Staatsexamen
  • den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“
  • wissenschaftliche Veröffentlichungen in Fachzeitschriften
  • eine Dozententätigkeit oder einen Doktortitel im Strafrecht

Spezialisierung im Strafrecht

Der Strafverteidiger sollte konsequent auf Strafrecht spezialisiert sein. Nur wer sich voll und ganz diesem komplexen Rechtsgebiet widmet, kann seine Mandanten optimal beraten und verteidigen.

Persönlichkeit und Auftreten

Ein guter Strafverteidiger benötigt mehr als nur Fachwissen. Wichtig sind außerdem:

  • Verhandlungsgeschick und rhetorische Stärke
  • Kampfgeist und Standfestigkeit
  • Einfühlungsvermögen und psychologisches Gespür
  • selbstbewusstes, aber respektvolles Auftreten

Außerdem sollte er seinen Beruf mit echter Leidenschaft und Überzeugung ausüben – denn das spüren auch die Mandanten.

Motivation und Engagement

Strafverteidigung erfordert höchste Motivation. Ein guter Strafverteidiger nimmt jeden Fall ernst – unabhängig von dessen Größe oder Medienpräsenz. Er kämpft für Ihre Rechte, recherchiert sorgfältig und bleibt auch bei Gegenwind standhaft.

Was tun, wenn Sie einer Straftat verdächtigt werden?

Zögern Sie nicht: Suchen Sie frühzeitig anwaltliche Beratung. Nur ein erfahrener Strafverteidiger kann nach Einsicht in die Ermittlungsakte sinnvoll agieren – zum Beispiel durch ein Anschreiben an die Staatsanwaltschaft mit dem Ziel der Verfahrenseinstellung.

In der Regel ist es nicht empfehlenswert, sich selbst gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft zu äußern – zumindest nicht ohne juristische Begleitung. Nutzen Sie Ihr Schweigen als Schutzrecht und holen Sie sich kompetente Hilfe.

Ablauf eines Strafverfahrens – die Stationen im Überblick

Wenn Sie Beschuldigter sind, ist es hilfreich, den typischen Ablauf eines Strafverfahrens zu kennen:

  • Ermittlungsverfahren: Beweiserhebung durch Polizei und Staatsanwaltschaft
  • Zwischenverfahren: Prüfung der Anklage durch das Gericht
  • Hauptverfahren: Die eigentliche Gerichtsverhandlung
  • Berufung/Revision: Überprüfung durch nächsthöhere Instanz

Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite über den Ablauf eines Strafverfahrens.

Fazit: So erkennen Sie einen guten Strafverteidiger

Ein guter Strafverteidiger überzeugt durch juristisches Know-how, klare Spezialisierung, eine starke Persönlichkeit und ein hohes Maß an Motivation. Fachanwältin Ariana Taher vereint diese Merkmale – und steht Ihnen mit Kompetenz und Engagement zur Seite.

Externer Link zum Thema Anwaltsqualität

Mehr zur Auswahl des richtigen Anwalts finden Sie unter anwaltverein.de – Was macht einen guten Anwalt aus?.

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Guter Strafverteidiger Kanzlei Ariana Taher

Der Ablauf eines Strafverfahrens ist für Betroffene oft schwer durchschaubar. Umso wichtiger ist es, die einzelnen Schritte zu kennen. Dieser Beitrag zeigt Ihnen die wichtigsten Phasen – von der ersten Vorladung bis zur möglichen Revision. Wer frühzeitig handelt, kann gravierende Fehler vermeiden.

Phasen im Ablauf eines Strafverfahrens

  • Ermittlungsverfahren
  • Zwischenverfahren
  • Hauptverfahren
  • Berufung und Revision
  • Strafvollstreckungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren – der erste Schritt

Das Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren. Meist erfährt die Polizei durch eine Anzeige vom Verdacht einer Straftat. Ein sogenannter Anfangsverdacht nach § 152 II StPO liegt vor.

Wichtig: Die Polizei und Staatsanwaltschaft müssen auch entlastende Hinweise prüfen (§ 160 II StPO). In der Praxis zeigt sich jedoch oft ein einseitiges Vorgehen zugunsten belastender Indizien. Deshalb ist anwaltliche Unterstützung bereits in diesem Stadium entscheidend.

Als Beschuldigter erhalten Sie eine polizeiliche Vorladung. Folgen Sie dieser niemals ohne anwaltlichen Beistand. Ein unbedachtes Gespräch kann Ihre Situation erheblich verschlechtern!

Ein erfahrener Strafverteidiger beantragt Akteneinsicht und entwickelt auf dieser Basis eine Verteidigungsstrategie. Ziel ist es oft, eine Anklage oder gar eine Hauptverhandlung zu vermeiden.

Zwischenverfahren: Der Moment der Entscheidung

Reicht die Beweislage aus, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage – und das Zwischenverfahren beginnt. Das Gericht prüft nun, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht und ob es zur Hauptverhandlung kommt (§ 203 StPO).

Ihr Verteidiger kann jetzt entscheidend eingreifen: Mit einem Antrag auf Nichteröffnung (§ 204 StPO) oder Einwänden gegen die Anklage lässt sich das Verfahren stoppen. Alternativ kann eine Einstellung beantragt werden.

Einstellung des Verfahrens – Ihre Chance

Eine Einstellung kann erfolgen, wenn:

  • kein hinreichender Tatverdacht besteht (§ 170 Abs. 2 StPO)
  • eine geringe Schuld vorliegt (§ 153 Abs. 1 StPO)
  • eine Einstellung gegen Auflage in Betracht kommt (§ 153a StPO)

Die Vorteile: Kein Eintrag im Führungszeugnis, keine Auflagen bei § 153, und auch bei § 153a kein Schuldeingeständnis notwendig. Voraussetzung ist lediglich, dass die Auflage erfüllt wird – z. B. eine Geldzahlung oder Sozialstunden.

Hauptverfahren: So läuft der Gerichtstermin ab

Wird das Hauptverfahren eröffnet, folgen eine oder mehrere Verhandlungstermine. Die Rollen von Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung sind klar definiert:

Typischer Ablauf einer Hauptverhandlung

  1. Aufruf der Sache
  2. Vernehmung zur Person
  3. Verlesung der Anklage
  4. Vernehmung zur Sache
  5. Beweisaufnahme (Zeugen, Gutachten etc.)
  6. Schlussvorträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung
  7. Letztes Wort des Angeklagten (§ 258 II StPO)
  8. Urteilsberatung und -verkündung

Ein guter Strafverteidiger kennt das Verfahren, bereitet Sie vor und agiert aktiv in der Hauptverhandlung. Ziel bleibt: Die bestmögliche Lösung für Sie zu erreichen.

Berufung im Strafrecht – neue Chance nutzen

Gegen ein Urteil des Amtsgerichts ist Berufung nach § 312 StPO möglich. Die Frist zur Einlegung beträgt eine Woche ab Urteilsverkündung.

Gründe für eine Berufung

  • Neue Beweise (z. B. nicht vernommene Zeugen)
  • Fehlinterpretation der Beweislage
  • Unangemessenes Strafmaß

Wichtig: Nach Einlegung der Berufung findet eine neue Hauptverhandlung am Landgericht statt. Achtung – wurde Berufung von der Staatsanwaltschaft eingelegt, kann sich das Urteil verschärfen (§ 331 Abs. 1 StPO)!

Revision: Nur noch Rechtsfragen zählen

Die Revision unterscheidet sich von der Berufung. Sie prüft nur noch rechtliche Fehler des Urteils – keine neuen Tatsachen. Eine sogenannte Sprungrevision ist direkt gegen Urteile des Amtsgerichts möglich, wenn klare Rechtsfehler vorliegen.

Fazit: Ablauf eines Strafverfahrens – mit Verteidigung besser durchstehen

Ein Strafverfahren ist komplex – aber mit der richtigen Verteidigung nicht unkontrollierbar. Je früher ein Strafverteidiger hinzugezogen wird, desto größer sind die Chancen, das Verfahren noch im Keim zu stoppen oder positiv zu beeinflussen.

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Mehr über Rechte im Strafverfahren erfahren Sie auf bmj.de – Bundesministerium der Justiz.

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Weitere Informationen zur anwaltlichen Vertretung finden Sie auch auf unserer Seite Fachanwältin Ariana Taher.

Gem. § 147 der Strafprozessordnung steht auch dem Beschuldigten, der keinen Strafverteidiger hat, ein Anspruch auf Akteneinsicht in seinem Strafverfahren zu, soweit der Untersuchungszweck nicht gefährdet wird und keine überwiegenden zu schützenden Interessen Dritter entgegenstehen.

Gem. § 147 der Strafprozessordnung steht auch dem Beschuldigten, der keinen Strafverteidiger hat, ein Anspruch auf Akteneinsicht in seinem Strafverfahren zu, soweit der Untersuchungszweck nicht gefährdet wird und keine überwiegenden zu schützenden Interessen Dritter entgegenstehen.

Das bedeutet, dass auch der Beschuldigte einen Anspruch auf Einsicht in die Ermittlungsakte hat, der keinen Strafverteidiger hat. 

Wird ihm dieser Anspruch verwehrt, hat er die Möglichkeit, eine gerichtliche Entscheidung nach § 147 Abs. 5 StPO zu verlangen, wenn ihm dieses Recht verweigert wird.

Üblich ist es jedoch, nach der Einleitung des Strafverfahrens und der Benachrichtigung über die Einleitung des Strafverfahrens einen Strafverteidiger damit zu beauftragen, Akteneinsicht zu nehmen. Nach Erhalt der Polizeiakte informiert der Strafverteidiger in der Regel seinen Mandanten und bespricht in einem gemeinsamen Termin mit ihm den Inhalt der Akte.

Rechtstipp vom Strafverteidiger:

Auch wenn sie das Recht haben, selbst Akteneinsicht zu beantragen, empfiehlt es sich, die Akte über einen Strafverteidiger anzufordern und mit diesem zu besprechen. Ihr Strafverteidiger verfügt über das notwendige Wissen, ihnen den Inhalt der gegen sie erhobenen Vorwürfe zu erläutern, die zu erwartende Strafe zu erläutern sowie sie bestmöglich zu verteidigen. Wenn sie die Ermittlungsakte ohne die Konsultierung eines Strafverteidigers anschaffen, laufen sie Gefahr, den Inhalt der gegen sie erhobenen Vorwürfe nicht zu verstehen und nicht zu wissen, welche Strafe ihnen droht. Daher: Beauftragen sie unbedingt einen Strafverteidiger mit dem Akteneinsichtsgesuch.

Ermittlungsverfahren ohne rechtliches Gehör und fair Trial.

Die Strafprozessordnung sieht vor, dass dem Beschuldigten im Ermittlungsverfahren rechtliches Gehör zu gewähren ist. Der Strafverteidiger nutzt diese Gelegenheit in der Regel dazu, die Staatsanwaltschaft davon zu überzeugen, die Angelegenheit einzustellen oder bespricht die Möglichkeiten der Erledigung der Strafsache im Wege eines Strafbefehls. Zudem der Strafverteidiger in diesem Verfahrensstadium die Möglichkeit, von vielen weiteren Verteidigungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen, wie z.B. die Aufnahme der von § 163 a Abs. 2 StPO genannten Entlastungsbeweise zu beantragen. Gesetzlich normiert ist diese Vorschrift in § 163a Abs. 1 S. 1 StPO.

Der Strafverteidiger kann im Zwischenverfahren nur noch den Versuch unternehmen, das Gericht davon zu überzeugen, davon abzusehen, das Hauptverfahren zu eröffnen und die Anklageschrift an die Staatsanwaltschaft zurück zu übermitteln und darum ersuchen, dem Angeschuldigten nachträglich rechtliches Gehör zu gewähren.

Vielfach wird argumentiert, durch eine Aufforderung zur Erklärung nach § 201 StPO werde der FEhler der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs im Ermittlungsverfahren geheilt. Diese Rechtsauffassung ist jedoch falsch. Denn hierdurch ist der Angeklagte schlechter gestellt. Der Strafverteidiger kann für ihn nicht mehr Einfluss auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nehmen und ein gerichtlichen Verfahren vermeiden. Der Strafverteidiger kann keine Entscheidung im Wege des Strafbefehls herbeiführen und auch keine Einstellung nach §§ 153 f. StPO bewirken.

Lehnt das Gericht die Rückverweisung an die Staatsanwaltschaft ab und eröffnet das Hauptverfahren, so ist kein faires Verfahren gesichert. Der Strafverteidiger wird an dieser Stelle nachhaltig für Ihr Recht und ein faires Verfahren zu kämpfen haben.

Berufung gegen ein Urteil kann dann eingelegt werden, wenn in I. Instanz vor einem Amtsgericht verhandelt wurde. Entweder wird in erster Instanz vor dem Einzelrichter verhandelt oder vor der kleinen Strafkammer. Zunächst wird der Beschuldigte über seine Rechte belehrt.

Dann kommt es zur Beweisaufnahme. Es werden Zeugen, ggf. der Angeklagte und Gutachter gehört, Urkunden und Fotos in Augenschein genommen. Das Gericht, der Strafverteidiger und die Staatsanwaltschaft vernehmen die Zeugen, hören die Sachverständigen an, Stellen Fragen zu den Beweismitteln usw. Die kleine Strafkammer setzt sich zusammen aus zwei Schöffen und dem Berufsrichter.

Im Strafverfahren kommt es zu einem Freispruch oder zu einer Verurteilung. Wenn das Gericht den Angeklagten vom Tatvorwurf freispricht, so besteht für den Freigesprochenen nicht die Möglichkeit, gegen das Urteil juristisch vorzugehen. Wenn das Gericht den Beschuldigten verurteilt, hat er die Möglichkeit, das Urteil mit der Berufung anzugreifen. Auch die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit, gegen ein Urteil, das den Beschuldigten von der Tat freispricht, Berufung einzulegen. Es ist auch möglich, dass die Staatsanwaltschaft zu Gunsten des Verurteilten Berufung einlegt.

Wird der Angeklagte vom Tatvorwurf freigesprochen, kann auch der Nebenkläger gegen das Urteil Berufung einlegen. Er kann aber nicht gegen das Strafmaß vorgehen.
Wenn der Angeklagte verurteilt wird, kann er mit dem Rechtsmittel der Berufung entweder gegen das Urteil in der gesamten Form vorgehen, er hat aber auch die Möglichkeit, dieses auf die verhängte Strafe zu beschränken. Der Prozess findet bei einer Berufung vor dem zuständigen Landgericht statt. Dort kommt es zur erneuten Beweisaufnahme in vollem Umfang. Der Umfang wurde eingangs bereits geschildert. Allerdings ist das Berufungsgericht nicht auf die eingeholten Beweismittel beschränkt. Es kann auch weitergehende Beweise einholen.
Die Frist für die Einlegung der Berufung beträgt 1 Woche nach der Verkündung des Urteils. Die eingelegte Berufung kann auch wieder zurückgenommen werden.

Alternativ kann man gegen ein Urteil des Amtsgerichts auch die Sprungrevision einlegen. Der Prüfungsumfang ist dann allerdings auch beschränkt und in der Regel wird dann wieder an ein Amtsgericht verwiesen und nur in den seltensten Fällen eine eigene Entscheidung getroffen. Wenn gegen die Entscheidung eines Landgerichts vorgegangen werden soll, besteht nur das Rechtsmittel der Revision, eine Berufung gegen Urteile des Landgerichts ist nicht möglich. Es macht dabei keinen Unterschied, in welcher Instanz man vor dem Landgericht verhandelte. Der Unterschied zwischen der Berufung und der Revision kann vereinfacht so dargestellt werden.

Während es im Berufungsverfahren nochmals zu einer Beweisaufnahme kommt, prüft die Revisionsinstanz das Urteil lediglich auf Rechtsfehler. Im Wege des Beschlusses wird das Urteil dann aufgehoben oder die Revision wird verworfen. In der Regel findet in der Revisionsinstanz keine mündliche Hauptverhandlung statt. Sollt es doch zu einer Hauptverhandlung kommen, werden komplizierte juristische Fragen zwischen dem Gericht, dem Strafverteidiger und dem Staatanwalt geführt. Eine Revision kann der Angeklagte nicht ohne einen Strafverteidiger einlegen.

Empfehlung Ihrer Strafverteidigerin

Ich rate Ihnen an, mich rechtzeitig zu beauftragen, bevor die Berufungsfrist abläuft. Zudem rate ich es Ihnen dringend an, mich frühzeitig zu beauftragen, damit ich Ihre Rechte vollen Umfangs für Sie wahrnehmen kann.

Es gibt die Möglichkeit, im Wege der Sprungrevision gegen ein amtsgerichtliches Urteil oder im Wege der Revision gegen ein landgerichtliches Urteil juristisch vorzugehen. In Hamburg ist dafür das Oberlandesgericht zuständig. Die Urteile der niederen Gerichte werden hier dahingehend überprüft, ob den Richtern niederer Gerichte Fehler bei der Anwendung des Gesetzes unterlaufen sind. Wenn das der Fall ist, wird das Urteil aufgehoben und in der Regel an die erste Instanz zurückverwiesen. Hier wird alles neu verhandelt. Der Unterschied zwischen der Berufung und der Revision kann vereinfacht so dargestellt werden:

Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass das Revisionsgericht selbst eine Entscheidung trifft. Das ist dann der Fall, wenn keine erneute Beweiswürdigung notwendig ist.

Ich rate Ihnen an, mit mir frühzeitig zu besprechen, ob gegen das Urteil des Amtsgerichts die Berufung oder die Revision einzulegen ist. Dazu müssen Sie mich vor Ablauf der Berufungsfrist kontaktieren.

Viele Beschuldigte eines Strafverfahren wünschen sich, vom besten Strafverteidiger Deutschlands verteidigt zu werden. Aus diesem Grund findet mein bei Google bei der Eingabe des Wortes „Strafverteidiger“ z.B. die Suche „bester Strafverteidiger Aachen“.

Aber wer ist der beste Strafverteidiger und gibt es so etwas wie „den besten Strafverteidiger“ überhaupt? Wenn Sie mich als Strafverteidigerin fragen, würde ich Ihnen sagen: nein, es gibt nicht den besten Strafverteidiger im allgemeinen. Ob ein Strafverteidiger für mich der richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem von den folgenden:

  • Habe ich ein gutes Gefühl bei meinem Strafverteidiger? Fühle ich mich hier gut aufgehoben oder sagt schon mein Bauchgefühl, dass die Chemie hier nicht stimmt? Ist mein Strafverteidiger oder meine Strafverteidigerin emphatisch? Fühle ich mich mit meinem Anliegen hier ernst genommen?
  • Wie hoch ist das Honorar, das mein Strafverteidiger von mir verlangt? Kann ich mir das finanziell leisten oder muss ich mir ohnehin einen anderen Strafverteidiger suchen?
  • Wie viel Zeit hat mein Strafverteidiger für mich? Nimmt mein Strafverteidiger sich hinreichend Zeit für mich? Wie ist die Erreichbarkeit für persönliche Gespräche und für Notfälle ? Gibt es eine 24 Stunden Notfall Nummer, unter der ich meinen Strafverteidiger auch tatsächlich erreiche?
  • Inwieweit ist mein Strafverteidiger auf die Materie spezialisiert, die mein Anliegen betrifft? Handelt es sich um einen allgemeinen Anwalt für Strafsachen, um einen Strafverteidiger oder um einen Fachanwalt für Strafrecht? Behandelt mein Strafverteidiger auch speziell die Fragen, die mich betreffen? Ist er z.B. auch Fachanwalt für das Verkehrsrecht, wenn es um Blutalkoholwerte und Straßenrennen geht, kann es von Vorteil sein.
  • Hat mein Strafverteidiger Erfahrungswerte, die ich sehen kann? kann ich sehen, wie Prozesse ausgegangen sind, an denen mein Strafverteidiger beteiligt war?
  • Nimmt mein Strafverteidiger auch Pflichtverteidigungsmandate an oder arbeitet er nur nach Honorarvereinbarungen? Kann ich mir eine Honorarvereinbarung leisten? Oder brauche ich einen Strafverteidiger, der auch Pflichtverteidigungen übernimmt?
  • Handelt es sich bei meiner Strafsache um Schwerstkriminalität oder handelte sich um Delikte, die „einfach“ gelagert sind? Ist für mich der beste Strafverteidiger der, der sehr teuer ist und viele Verfahren für seine Mandanten gewonnen hat oder ist der beste Strafverteidiger für mich derjenige, der auch für mein Budget gut geeignet ist?
  • Bin ich sehr reich und spielt Geld für mich keine Rolle? Muss es ein Staranwalt sein, den ich ohne eine Anzahlung von Euro 1000,- gar nicht erst zu Gesicht bekomme oder ist für mich der beste Anwalt derjenige, der sich mein Anliegen für eine Beratungsgebühr anhört und mich dann berät?
  • Ist der beste Strafverteidiger für mich derjenige, den ich auf social Media wie z.B. Facebook mit Fotos neben seinem Mandanten auf der Anklagebank sehe oder ist der beste Anwalt für mich solch ein Anwalt, der keine Bilder seiner Mandanten veröffentlicht? Ist es mir egal, von allen auf der Anklagebank gesehen zu werden oder ist mein Ruf mir sehr wichtig? Was spielt für mich eine wichtige Rolle?

Diese und viele weitere Fragen spielen eine entscheidende Rolle dafür, wer der beste Strafverteidiger für Sie ist und Sie in ihrem ganz persönlichen Strafverfahren bestmöglich begleitet. Dabei gilt nicht der Grundsatz „je teurer, desto besser“. Natürlich hat gute Arbeit auch ihren Preis. Allerdings können Sie allein von der Höhe des vereinbarten Honorars keine Rückschlüsse auf die Qualität der Arbeit ihres Strafverteidigers ziehen. Aus dem Umstand, dass Sie den teuersten Strafverteidiger konsultieren, können Sie auch nicht den Schluss ziehen, dass Sie den besten Strafverteidiger konsultiert haben.

Viele Personen fragen sich, wo und ob ihre Vorstrafen zu sehen sind. Um diese Frage beantworten zu können, muss man zunächst wissen, was das Bundeszentralregister ist.

1. Bundeszentralregister

Das Bundeszentralregister wird in Bonn vom Bundesamt für Justiz geführt. Es besteht auch einem Zentralregister und einem Erziehungsregister. In das Erziehungsregister werden die Entscheidungen eingetragen, die nach Jugendstrafrecht ergangen sind und keinen Strafcharakter aufweisen. In dieses werden auch Vermerke zur Schuldfähigkeit, das Verbot zur Ausübung eines Berufes, Führungsaufsichten etc. aufgenommen. Zudem wird hier jede rechtskräftige Verurteilung aufgenommen. Die Höhe der Strafe ist dabei irrelevant. Einsicht in das Bundeszentralregister erhalten nur Behörden. Diese müssen zudem ein bestimmten Interesse aufweisen können. Dieses nimmt man z.B. bei Staatsanwaltschaften und Gerichten an. Nicht alles, was im Bundeszentralregisterauszug steht, wird in das polizeiliche Führungszeugnis übernommen. Der Bundeszentralregisterauszug wird weder betroffenen Personen, noch seinem Arbeitgeber zugeschickt.

2. Polizeiliches Führungszeugnis

Der Inhalt des polizeilichen Führungszeugnisses ist nicht unbedingt deckungsgleich mit dem Bundeszentralregisterauszug. Nur diesen man von der Behörde verlangen. Auch manche Arbeitgeber verlangen die Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses. Sehr spannend ist daher die Frage, was denn in das polizeiliche Führungszeugnis kommt. Wesentlich ist dabei folgendes Regel:

Geldstrafen, die unter 91 Tagessätzen betragen sowie Freiheitsstrafen von weniger als 3 Monaten, werden nicht in das polizeiliche Führungszeugnis eingetragen, vorausgesetzt, dass im Register keine weiteren Straftaten enthalten sind.

Liegen jedoch mehrere Eintragungen im Bundeszentralregisterauszug vor, dann sind grundsätzlich alle Eintragungen in das Führungszeugnis aufzunehmen, sofern eine einzige von ihnen ins Führungszeugnis aufzunehmen ist. Davon gibt es jedoch Ausnahmen, die der Strafverteidiger ihnen im Einzelnen erklären wird.

3. Einstellungen nach § 153 f. StP0

Wird ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren aus Ermessensgründen eingestellt, so taucht es natürlich weder im Bundeszentralregisterauszug, noch im polizeilichen Führungszeugnis auf. Oft beruht die Einstellung zwar nur darauf, dass wir Strafverteidiger uns frühzeitig mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung gesetzt haben und auf eine Einstellung auf Opportunitätsgründen hingewirkt haben. Eine Eintragung gibt es in diesem Fall jedenfalls nicht, das gilt natürlich erst Recht für eine Einstellung mangels Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO.

4. Zusammenfassung

Nicht alles, was im Bundeszentralregister auftaucht, taucht auch im polizeilichen Führungszeugnis auf. Nur das aber können sie in schriftlicher Form erhalten und in der Regel kann ihr Arbeitgeber auch nur das einsehen (sofern sie nicht bei der Staatsanwaltschaft und den Gerichten arbeiten möchten). Im polizeilichen Führungszeugnis stehen Verurteilungen zu unter 91 Tagessätzen und weniger als 3 Monate Freiheitsstrafen nicht drin, auch wenn sie rechtskräftig verurteilt wurden. Davon gibt es eine Ausnahme, wenn schon mehrere Eintragungen im Bundeszentralregisterauszug enthalten sind. 

Strafrecht Taher