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Kontrollierte Freigabe von Cannabis in Deutschland

Cannabis OG Image

Bundestag beschließt:

Ab dem 01.04.2024 soll der Besitz von 25 g Cannabis straffrei sein. Nachdem der Bundestag für eine kontrollierte Freigabe von Cannabis in Deutschland gestimmt hat, sollen Besitz und Anbau ab dem 01.04.2024 für Volljährige mit Vorgaben legal werden. Das Gesetz sieht dann vor, dass Konsumenten Cannabis künftig über nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen beziehen können. Außerdem soll der Besitz und Konsum für Erwachsene mit Einschränkungen straffrei sein.

  • Bis zu 25 Gramm dürfen Erwachsene (über 18 Jahren) zum eigenen Verbrauch in der Öffentlichkeit bei sich haben.
  • Bis zu 50 Gramm dürfen sogar in der eigenen Wohnung gelagert werden sowie drei lebende Cannabis-Pflanzen.
  • Von 20:00 bis 7:00 Uhr ist Kiffen in der Öffentlichkeit erlaubt (von 7:00 bis 20:00 Uhr verboten!)
  • Der Konsum in Anwesenheit von Minderjährigen ist jedoch auch im privaten Umfeld verboten!

Achtung! Der Konsum von Cannabis ist nicht überall erlaubt
Der öffentliche Konsum soll u. a. in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden – konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.

Schutz von Minderjährigen
Minderjährige, die beim Konsum von Cannabis erwischt werden, müssen an Interventions- und Präventionsprogrammen teilnehmen. Nach spätestens 18 Monaten sollen die Auswirkungen der Teillegalisierung auf den Jugendschutz überprüft werden.

Was bedeutet das neue Gesetz für laufende Strafverfahren?


Laufende Strafverfahren müssen mit dem neuen Gesetz eingestellt werden. Noch nicht vollstreckte Strafen werden erlasen. Auf Antrag müssen auch frühere Strafen aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.

Was ist Cannabis eigentlich?
Cannabis ist eine Hanfpflanze, die den psychoaktiven Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) enthält. Dieser Wirkstoff verursacht einen Rauschzustand.

So wirkt Cannabis
Der Hauptwirkstoff THC dockt an körpereigene Cannabinoid-Rezeptoren der Nervenzellen an. Im Gehirn entsteht so der Rausch. Möglich sind intensivere Wahrnehmungen, ein entspanntes und beruhigtes Gefühl, Euphorie und mehr Kreativität. Aber auch möglich sind Ängste, verändertes Empfinden von Farben, Raum und Zeit, Beeinträchtigung von Konzentration und Kurzzeitgedächtnis.

Cannabis kann vor allem jungen Menschen schaden
Da sich das Gehirn bis zum Alter von etwa 25 Jahren entwickelt, kann ein Konsum von Cannabis in der Jugend diese Entwicklung stören und vor allem Aufmerksamkeit und Gedächtnis längerfristig schaden.

Wie wird Cannabis-Konsum im Straßenverkehr geahndet?
Für Alkohol gilt bekanntlich ein Grenzwert von 0,5 Promille. Einen solchen Grenzwert soll das Bundesverkehrsministerium für den Cannabis-Wirkstoff THC zeitnah vorschlagen, um eine entsprechende Regelung festzulegen. Bisher ist es strikt verboten, unter dem Einfluss von Cannabis Auto oder Motorrad zu fahren. Es drohen bislang mindestens 500,00 € Bußgeld, ein monatelanges Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und – im schlimmsten Fall – der Entzug der Fahrerlaubnis.

Welche Gesetze gelten bislang in Deutschland?
Cannabis gehört bislang zu den verbotenen Substanzen, welches auf der Liste des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) steht. Somit ist jeglicher Besitz von Cannabis und Cannabisprodukten (Haschisch, Marihuana) bislang noch strafbar. Lediglich bei einer geringen Menge, die zum Eigengebrauch bestimmt ist, kann die Staatsanwaltschaft von einer Strafverfolgung absehen. Die Grenzen, bis zu wie viel Gramm eine Menge als gering eingestuft wird, variieren jedoch je nach Bundesland.

Was ist mit früheren und laufenden Strafverfahren?
Frühere Strafen werden erlassen. Frühere Verurteilungen wegen Besitzes oder Eigenanbaus bis 25 Gramm oder maximal drei Pflanzen können auf Antrag aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden. Laufende Straf- und Ermittlungsverfahren werden beendet. Das bedeutet, dass Gerichte ausgesprochene Gesamtstrafen, bei denen auch Verstöße gegen das BtMG einbezogen wurden, nochmals überprüfen und gegebenenfalls neu fassen müssen.

Gegen Sie läuft ein Strafverfahren oder ist bereits abgeschlossen? Wir beraten und verteidigen Sie sofort. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Termin.