Sie haben eine Strafanzeige wegen Vergewaltigung in Hamburg erhalten? Dann stehen Sie vor einer der schwerwiegendsten Situationen, die das deutsche Strafrecht kennt. Neben einer möglichen langjährigen Freiheitsstrafe drohen auch erhebliche soziale, berufliche und psychische Konsequenzen. In dieser Ausnahmesituation ist schnelles, überlegtes Handeln gefragt – am besten mit einer erfahrenen Strafverteidigerin an Ihrer Seite.

Was bedeutet eine Strafanzeige wegen Vergewaltigung?

Die Vergewaltigung ist nach § 177 StGB eine schwerwiegende Sexualstraftat. Schon bei Anfangsverdacht leiten Polizei und Staatsanwaltschaft umfassende Ermittlungen ein. Die Strafandrohung reicht von zwei Jahren Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren in besonders schweren Fällen.

Bereits eine Anzeige kann zu Durchsuchungen, U-Haft oder Rufschädigung führen – unabhängig davon, ob der Vorwurf berechtigt ist oder nicht. Umso wichtiger ist eine professionelle Verteidigung.

Was tun bei einer Strafanzeige wegen Vergewaltigung in Hamburg?

1. Schweigen ist Ihr gutes Recht – nutzen Sie es!

Geben Sie ohne anwaltliche Rücksprache keine Aussage bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft ab. Jede unbedachte Äußerung kann Ihnen später negativ ausgelegt werden. Wenden Sie sich umgehend an eine Strafverteidigerin für Sexualstrafrecht.

2. Beweise sichern

Dokumentieren Sie alles, was zu Ihrer Entlastung beitragen kann: Chatverläufe, Zeugen, Aufenthaltsorte oder Alibis. Ihre Anwältin wird mit Ihnen systematisch Beweise auswerten und sichern.

3. Individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln

Gemeinsam mit Ihrer Strafverteidigerin wird eine maßgeschneiderte Strategie erarbeitet. Diese kann u. a. die Glaubwürdigkeit des angeblichen Opfers prüfen, die Beweislast bewerten oder rechtlich relevante Fehler im Ermittlungsverfahren aufdecken.

Warum eine spezialisierte Verteidigerin in Hamburg entscheidend ist

Eine Strafanzeige wegen Vergewaltigung erfordert nicht nur juristisches Fachwissen, sondern auch psychologisches Feingefühl und Erfahrung mit sensiblen Verfahren. In Hamburg profitieren Sie von einer Verteidigerin, die die regionale Justiz kennt, eng mit Sachverständigen zusammenarbeitet und genau weiß, worauf es ankommt.

Rechtsanwältin Taher – Ihre Verteidigerin in Hamburg

Rechtsanwältin Ariana Taher ist seit vielen Jahren im Strafrecht tätig und verteidigt regelmäßig Mandanten, die sich mit schweren Vorwürfen konfrontiert sehen. Als erfahrene Strafverteidigerin in Hamburg berät und begleitet sie Sie diskret, kompetent und mit großem Engagement.

Frau Taher zeichnet sich durch ihr strukturiertes Vorgehen, ihre menschliche Stärke und ihre Fähigkeit aus, auch in belastenden Verfahren einen kühlen Kopf zu bewahren. Sie kennt die besonderen Herausforderungen bei Verfahren wegen Sexualdelikten – und sie kennt Ihre Rechte.

Welche Konsequenzen drohen bei Vergewaltigung?

  • Freiheitsstrafen ab zwei Jahren – keine Geldstrafe möglich
  • Eintrag ins Bundeszentralregister
  • Berufsverbot, Kontaktverbote, Entzug des Umgangsrechts
  • Reputationsverlust – oft vor öffentlicher Vorverurteilung

Selbst bei einem Freispruch kann bereits die Anklage massive Schäden hinterlassen. Lassen Sie es nicht so weit kommen – handeln Sie frühzeitig.

Fazit: Jetzt handeln – nicht abwarten!

Wenn Sie mit einer Strafanzeige wegen Vergewaltigung in Hamburg konfrontiert werden, zählt jede Stunde. Schweigen Sie, sichern Sie Beweise und lassen Sie sich professionell beraten. Je früher die Verteidigung einsetzt, desto größer ist die Chance, das Verfahren in Ihrem Sinne zu beeinflussen.

Kontaktieren Sie unsere Kanzlei jetzt für eine diskrete Ersteinschätzung. Rechtsanwältin Taher ist Ihre verlässliche Partnerin in Hamburg – für professionelle Strafverteidigung mit Erfahrung und Empathie.

Die Verwendung von Kinder- und Jugendpornographie ist ein besonders sensibles Thema, das mit hohen Strafen belegt ist. Gerade im digitalen Zeitalter passiert es jedoch schneller, als viele denken: Jugendliche versenden unbedacht Aufnahmen oder empfangen Inhalte über Messenger wie WhatsApp – und sehen sich plötzlich mit dem Vorwurf der Kinderpornographie konfrontiert.

Was ist strafbar, welche Unterschiede bestehen zwischen Kinder- und Jugendpornographie und wie können sich Betroffene – insbesondere Minderjährige – richtig verhalten? Dieser Beitrag liefert einen strukturierten Überblick.

Was ist bei der Verwendung von Kinder- und Jugendpornographie strafbar?

Die §§ 184b und 184c StGB regeln den strafrechtlichen Umgang mit kinderpornographischen und jugendpornographischen Medien. Der Schutzzweck liegt klar in der Verhinderung von Kindesmissbrauch. Dabei gilt: Auch digitale Inhalte und Fiktionen können strafbar sein.

Unterschied: Kinder- vs. Jugendpornographie

  • Kinderpornographie: Inhalte mit Kindern unter 14 Jahren
  • Jugendpornographie: Inhalte mit Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren

Auch Bilder ohne explizite Sexualhandlungen – z. B. sogenannte „Posing-Pics“ oder Sticker mit sexualisierter Darstellung – können strafrechtlich relevant sein.

Typische Fälle der Verwendung: Was ist konkret strafbar?

Die Strafbarkeit umfasst eine Vielzahl an Handlungen – nicht nur die Herstellung, sondern auch das bloße Weiterleiten oder der Besitz:

  • Verbreitung: z. B. das Versenden per WhatsApp, Telegram oder AirDrop
  • Zugänglichmachen: Upload in Cloud-Dienste oder soziale Netzwerke
  • Besitzverschaffung: jemand anderem gezielt Inhalte zur Verfügung stellen
  • Selbstabruf oder Speicherung: bereits der Versuch reicht aus!

Beispiel: Wer ein Nacktfoto einer Mitschülerin speichert oder weiterleitet, kann sich unter Umständen bereits strafbar machen – selbst wenn das Foto freiwillig verschickt wurde.

Besonderheit: Fiktionale Inhalte

Auch gezeichnete oder fiktive Darstellungen, etwa in Form von Comics, können unter den Straftatbestand fallen, sofern sie sexuell aufgeladene Szenen mit kindlichen Figuren darstellen.

Verwendung Jugendpornographie: Was ist erlaubt, was nicht?

Die Herstellung von jugendpornographischen Inhalten ist in bestimmten Fällen nicht strafbar – etwa, wenn:

  • die abgebildete Person einverstanden ist
  • die Aufnahme nur zum privaten Gebrauch erstellt wurde

Achtung: Das Weiterleiten oder Veröffentlichen dieser Inhalte macht die Sache strafbar. Der Schutz der Privatsphäre und der Persönlichkeitsrechte steht hier an erster Stelle.

Welche Strafen drohen bei Verwendung von Kinder- und Jugendpornographie?

1. Strafandrohungen nach Erwachsenenstrafrecht

  • Verbreitung: 1 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe
  • Besitz: 1 bis 5 Jahre
  • Bei gewerbsmäßiger Verbreitung oder Bandenbildung: Mindeststrafe von 2 Jahren

Auch wenn die gezeigte Person älter als 14 ist, kann der Straftatbestand von Kinderpornographie erfüllt sein – wenn sie jünger aussieht.

2. Jugendstrafrecht – mildere Sanktionen mit Erziehungsziel

Bei Jugendlichen unter 21 Jahren kann das Jugendgerichtsgesetz (JGG) angewendet werden. Die Sanktionen zielen nicht auf Strafe, sondern auf Erziehung ab:

  • Verwarnung
  • Sozialstunden oder gemeinnützige Arbeit
  • Zahlung eines Geldbetrags an gemeinnützige Organisationen
  • Jugendarrest im Wiederholungsfall

Die Jugendgerichtshilfe erarbeitet gemeinsam mit dem Gericht eine individuelle Lösung, die den Reifegrad des Jugendlichen berücksichtigt.

Wie verhalte ich mich im Ernstfall richtig?

Wird ein Kind oder Jugendlicher mit einem solchen Vorwurf konfrontiert, kann es schnell zu Hausdurchsuchungen und Ermittlungen kommen. In solchen Fällen ist es extrem wichtig, zu schweigen und umgehend einen Strafverteidiger einzuschalten.

Ein erfahrener Verteidiger prüft, ob z. B. ein Irrtum über den strafbaren Inhalt vorlag oder ob eine Einstellung des Verfahrens möglich ist. Auch das Fehlen von Vorsatz kann im Jugendstrafrecht bedeutsam sein.

Fazit: Vorsicht, Aufklärung & rechtliche Unterstützung sind entscheidend

Die Verwendung von Kinder- und Jugendpornographie kann selbst bei Jugendlichen ohne kriminelle Absicht schwerwiegende Folgen haben. Die klare Botschaft lautet: Aufklärung ist wichtig – sowohl im Elternhaus als auch in Schulen. Und wenn der Vorwurf im Raum steht: rechtzeitig einen Strafverteidiger beauftragen.

Fachanwältin Ariana Taher berät und verteidigt betroffene Familien mit Fingerspitzengefühl und Expertise. Vereinbaren Sie ein diskretes Erstgespräch – bei Bedarf auch kurzfristig.

Externer Link zur Gesetzeslage

Mehr zum Thema beim Bundesministerium der Justiz – § 184b StGB.

Strafrecht Taher