Strafbarkeit und Abschiebung
Derzeit beschäftigt viele Straftäter mit afghanischem Pass die Frage, ob sie nach Afghanistan abgeschoben werden können Auch für andere Straftäter mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit ist die Schnittstelle zum Ausländerrecht von Bedeutung. Hier wird ein kurzer Überlick geboten, der eine individuelle anwaltliche Beratung nicht ersetzen kann.
Rechtskräftige Verurteilung
Um Straftäter im Rechtssinne zu sein, ist die erste Voraussetzung, dass man rechtkräftig verurteilt ist. Solange man gegen ein Urteil noch Rechtmittel einlegen kann, ist man nicht rechtskräftig verurteilt. Kann man gegen ein Urteil z.B. das Rechtsmittel der Berufung oder der Revision einlegen, so ist es solange nicht rechtskräftig. Eine Verurteilung erfolgt durch die deutschen Gerichte und setzt im Normalfall die Anwesenheit des Angeklagten voraus. Normlerweise erlangt man also Kenntnis davon, dass ein Strafprozess gegen einen läuft. Man kann allerdings auch im Wege des sog. Strafbefehlsverfahrens verurteilt werden. Ein Strafbefehl wird postalisch zugestellt. Gegen diesen ist innerhalb der Frist Einspruch einzulegen, ansonsten wird er rechtskräftig. Im Wegen des Strafbefehlsverfahrens kann man mit bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt werden.
Bedeutung für die Abschiebung
Die Ausländerbehörde wird über eine rechtskräftige Verurteilung in Kennsnis gesetzt. Diese entscheidet dann darüber, ob jemand abgeschoben wird oder nicht. In der Praxis handhaben die unterschiedlichen Ausländerbehörden die Abschiebepraxis sehr unterschiedlich. Ein Freispruch und eine Einstellung nach § 153 f. StPO sollten jedenfalls keine ausländerrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen.
Rechtstipp und Praxistipp
Sollte gegen Sie ein Strafverfahren laufen und sollten Sie ausländischer Staatsbürger sein, so sollten Sie einen Fachanwalt für Strafrechtbeauftragen, der sich auch mit der Schnittstelle im Ausländerrecht auskennt. Er sollte die ausländerrechtlichen Folgen für ihren konkreten Fall mitprüfen und bei Ihrer Strafverteidigung mit im Blick haben. Ganz wichtig ist auch, dass sie regelmäßig ihren Briefkasten kontrollieren, um nicht in Abwsenheit im Wege des Strafbefehlsverfahrens verurteilt zu werden. Es gibt unter bestimmten Voraussetzungen zwar die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Die Voraussetzungen sind jedoch an hohe Hürden geknüpft und können nur durch einen versierten Rechtsanwalt genommen werden.
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