Trunkenheit im Straßenverkehr

1. Der BAK-Wert im Strafrecht

Oftmals hört man im Zusammenhang mit Trunkenheit am Steuer vom sogenannten „BAK-Wert“. Doch was bedeutet dieser Wert und was sagt er aus?

Die Abkürzung BAK steht zunächst für Blut-Alkohol-Konzentration und findet sich vor allem im Strafrecht aber auch in Delikten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Der BAK-Wert hilft dabei festzustellen, ob eine Schuldunfähigkeit oder eine Fahruntauglichkeit vorliegt. Je höher der BAK-Wert, desto höher also die Schuld- oder Fahruntauglichkeit. Der BAK-Wert wird in Promille angegeben.

Es stellt sich allerdings die Frage welche Werte für den BAK-Wert ausschlaggebend sind und wie der BAK-Wert überhaupt ermittelt wird.

Ausschlaggebend für den BAK-Wert sind der aufgenommene Alkohol in Gramm, das Körpergewicht in Kilogramm und den Reduktionsfaktor (Mann = 0,7, Frau 0,6). Daraus ergibt sich die folgende Formel:

BAK Wert =→(Körpergewicht x Reduktionsfaktor)aufgenommener Alkohol

Wichtig ist allerdings das die oben angegebene Formel lediglich einer Schätzung entspricht denn nicht der gesamte Alkohol, den man zu sich nimmt, gelangt in den Blutkreislauf. Außerdem ist die Verteilung des Alkohols bei jedem Körper individuell.

Daher wird zwecks Ermittlungsgründen eine Blutabnahme vorgenommen, um den Alkoholwert genau festzustellen. Das Blutabnehmen, um den BAK-Wert zu bestimmen ist in § 81a StPO geregelt:

§ 81a StPO

Körperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zulässigkeit körperlicher Eingriffe

  1. Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.

So gibt es im Strafrecht einige Richtwerte, nach denen das Strafmaß festgelegt wird. Wichtig zu erwähnen ist hierbei, dass es dennoch immer auf den Einzelfall ankommt!

0,3Relative Fahruntüchtigkeit
0,5Ordnungswidrigkeit
1,1Absolute Fahruntüchtigkeit beim Fahren eines PKW (beim Fahrrad 1,6)
2,0Verminderte Schuldunfähigkeit nach § 21 StGB
3,0Schuldunfähigkeit (es sei denn es handelt es sich um ein Tötungsdelikt: Wert bei 3,3)

2. Trunkenheit am Steuer

Die Trunkenheit am Steuer ist in § 316 StGB geregelt:

§ 316 StGB

Trunkenheit im Verkehr

  1. Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.
  2. Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.

Die meisten Autounfälle passieren in Zusammenhang mit dem Konsum von Alkohol. So ist diese Thematik vor allem anlässlich der Weihnachtszeit besonders wichtig.

Meist wird auf der Weihnachtsfeier oder auch auf dem Weihnachtsmarkt Alkohol konsumiert. Man überschätzt meistens seine eigene Fähigkeit und denkt wegen „1-2 Glühweine“ kann man dennoch sicher nachhause fahren, ohne sich selbst und andere zu gefährden. Dabei unterschätzt man die Folgen von Alkohol auf den Körper. Allein im Jahr 2020 haben 31.540 Verkehrsunfälle in Zusammenhang mit Alkoholeinfluss stattgefunden. Davon wurden 15.500 Menschen verletzt1 . Eine Zahl, die zunächst erschreckt aber auch aufzeigt wie schnell und häufig Unfälle unter Alkoholeinfluss passieren können.

Die Trunkenheit im Verkehr gilt nicht nur für das Fahren mit einem PKW, sondern auch für das Fahrradfahren, über das wir an einer anderen Stelle des Beitrages eingehen werden. Ab 1,1 Promille erfüllt der Fahrer eines PKW den Straftatbestand des § 316 StGB.

Welche Strafe habe ich zu erwarten?

Für den Gesetzgeber ist mit Fahren unter Alkoholeinfluss nicht zu spaßen und wird auch dementsprechend bestraft. Folgende Konsequenzen sind aktuell im Falle von Drogen- und Alkoholdelikte mit dem PKW zu erwarten2:

Verstoß gegen 0,5 Promille Grenze
1. Mal500 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
2. Mal1.000 € Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
3. Mal1.500 € Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (ab 0,3 Promille)3 Punkte, Entziehung der Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafe
Blutalkoholgehalt ab 1,1 Promille3 Punkte, Entziehung der Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafe

Ein Bußgeld fällt demnach also schon bei einem Wert von 0,5 Promille an. Diesen geringen Wert selbst zu bestimmen und auf sein „Bauchgefühl“ zu hören, umfasst ein hohes Risiko. Daher sollten Sie selbst bei der geringen Einnahme von Alkohol unbedingt das Auto stehen oder sich fahren lassen um etwaige Konsequenzen zu vermeiden.

3. Betrunken Fahrrad fahren

Darf ich eigentlich nach der Betriebsfeier mit dem Fahrrad nachhause fahren, wenn ich etwas getrunken habe?

Eine Frage die sich vor allem angesichts der kommenden Weihnachtszeit und der zunehmenden Weihnachtsfeierlichkeiten stellt. Meistens hört man, dass dies kein Problem darstelle denn man lässt ja das Auto stehen und gefährdet niemanden.

Dies ist jedoch für den Gesetzgeber unerheblich. Setze ich mich auf das Fahrrad bin ich ebenso ein Teil des Straßenverkehrs wie ein PKW. Somit findet genauso wie bei der Trunkenheit am Steuer der § 316 StGB Anwendung.

Beim Fahrradfahren hat der Gesetzgeber eine absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,6 Promille festgelegt. So drohen einem Radfahrer der einen Führerschein hat und betrunken Fahrrad fährt der Führerscheinentzug. Das wird mit dem Verantwortungsgefühl begründet, das ein PKW-Fahrer haben sollte. Die Unwissenheit: „Ich habe doch nicht so viel getrunken.“ oder: „Ich fahre ja nur Fahrrad“ schützen hie nicht vor der Strafe.

Welche Strafe erwartet mich?

Das Fahrradfahren unter Drogen- und Alkoholeinfluss wird ab einem gewissen BAK-Wert bestraft. Wichtig zu erwähnen ist, dass auch ein Bußgeld anfallen kann. Der Bußgeldkatalog wird laufend aktualisiert. Folgende Konsequenzen sind aktuell zu im Falle von Drogen- und Alkoholdelikte mit dem Fahrrad zu erwarten3:

1,6 Promille3 Punkte, MPU, Geldstrafe
0,3 Promille und „auffälliges“ fahrenStrafanzeige
0,3 Promille & Verursachung eines UnfallsStrafanzeige
Fahrradfahren unter DrogeneinflussMPU & Strafanzeige

Wichtig zu erwähnen ist hierbei, dass auch ein Fahrradfahrer, der unter der 1,6 Promille-Grenze liegt, eine Strafanzeige droht, wenn er durch seine Fahrweise auffällt und dadurch andere gefährdet. Hierbei kann sogar schon ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erwartet werden.

Was bedeutet MPU?

Wer betrunken erwischt wird muss den „Idiotentest“ machen, so sagt man umgangssprachlich. Was in der Gesellschaft als „Idiotentest“ bezeichnet wird ist für den Gesetzgeber die MPU. MPU steht für Medizinisch-Psychologische Untersuchung und soll die Fahreignung desjenigen beurteilen der beispielsweise aufgrund von Trunkenheit der Führerschein entzogen wurde. Die MPU wird mittels Antrags gestellt. Die Kosten belaufen sich hierbei zwischen 350 bis 750 Euro. Zudem finden Blut-, Urintests und andere Analysen statt. Dessen Kosten zwischen 50 bis 350 Euro liegen. Der Antragsteller muss alle Kosten selbst tragen.

Da die MPU nicht leichtfertig mit der Ausstellung der Fahreignung umgeht ist diese ernst zu nehmen.

Technische Neuheiten: E-Bike und E-Scooter

Mit neuen technischen Errungenschaften ist der Gesetzgeber mit neuen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Wie verhält es sich im Falle von Trunkenheit beim Fahren von E-Scootern und E-Bikes?

Zunächst ist ein E-Bike und ein E-Scooter ein Elektrokleinfahrzeug und wird von dem Gesetzgeber wie ein Kraftfahrzeug behandelt. Demnach findet auch hier der § 316 StGB Anwendung.

Ab 0,5 Promille begeht der Fahrer eine Ordnungswidrigkeit und ab 1,1 Promille begeht der Fahrer eine Straftat.

Das bedeutet also das die gleichen Konsequenzen drohen wie im Falle von Trunkenheit beim Fahren eines PKW. Auch wenn ein E-Scooter und ein E-Bike grundsätzlich eine geringere Gefahr darstellen als ein PKW, behandelt der Gesetzgeber diese gleich. Somit kann, wenn man beim Fahren eines E-Rollers oder eines E-Bikes im betrunkenen Zustand erwischt wird, die Fahrerlaubnis entzogen werden, ein Bußgeld und/oder eine Geld- oder Freiheitsstrafe drohen.

4. Was tue ich wenn ich erwischt werde?

Sollten Sie in die Situation kommen von der Polizei aufgrund von Trunkenheit im Zusammenhang mit dem Führen eines PKW, E-Bikes, E-Scooters oder beim Fahrradfahren angehalten worden zu sein, bleiben sie in jedem Fall ruhig, freundlich und kooperativ. Sie sollten jedoch keine Angaben zum Sachverhalt machen. Geben Sie nur Ihre Personalien an und folgen Sie den Anweisungen des Polizeibeamten. Im Übrigen machen Sie von Ihrem Recht, die Aussage zu verweigern Gebrauch. Ein Anwalt für Verkehrs- und Strafrecht kann ggf. auf eine Sperrfristverkürzung hinwirken oder eine Geldstrafe erwirken. Zögern Sie also nicht sich frühzeitig anwaltliche Hilfe zu holen, auch wenn der Sachverhalt auf Sie wie eine „Lappalie“ wirkt. Als Fachanwältin für Strafrecht und Fachanwältin für Verkehrsrecht kann ich Ihnen rund um Ihren Führerschein und Trunkenheitsfahren bestens helfen.

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