Ablauf eines Strafverfahrens und Arbeit ihres Strafverteidigers

Zunächst wird ein Ermittlungsverfahren betrieben. Dies kann auf eine Anzeige hin erfolgen oder bei hinreichendem Tatverdacht. Die Staatsanwaltschaft ist für das Ermittlungsverfahren zuständig, bedient sich aber der Hilfe der Polizeibehörden.

Das Strafverfahren unterteilt sich in 5 Bereiche:

  • Das Ermittlungsverfahren
  • Das Zwischenverfahren
  • Das Hauptverfahren
  • Das Rechtsmittelverfahren
  • Das Vollstreckungsverfahren

Sie sollten stets einen Strafverteidiger zu einem Strafprozess hinzuziehen.

1. Das Ermittlungsverfahren
Zunächst wird ein Ermittlungsverfahren betrieben. Dies kann auf eine Anzeige hin erfolgen oder bei hinreichendem Tatverdacht. Die Staatsanwaltschaft ist für das Ermittlungsverfahren zuständig, bedient sich aber der Hilfe der Polizeibehörden. Der Strafverteidiger wird in diesem Verfahrensstadium in geeigneten Fällen mit der Staatsanwaltschaft Kontakt aufnehmen und die Möglichkeiten eines Strafbefehls oder einer Einstellung besprechen.

Das Ermittlungsverfahren wird entweder eingestellt, es ergeht ein Strafbefehl oder die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen den Beschuldigten.

2. Das Zwischenverfahren nach Anklage
Das Zwischenverfahren beginnt mit der Erhebung der öffentlichen Anklage. In diesem Verfahrensstadium kann der Strafverteidiger noch darauf hinwirken, die Eröffnung des Hauptverfahrens zu verhindern oder die Anklage abändern zu lassen, wenn diese falsch ist. Es können auch relevante Beweisanträge gestellt werden, um positiv auf den Prozess Einfluss zu nehmen. Wenn das Gericht einen hinreichenden tatverdacht dann nicht annimmt, lehnt es die Eröffnung des Hauptverfahrens ab.

3. Der Verlauf des Hauptverfahrens und die Hauptverhandlung
Es beginnt mit der Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung durch den Eröffnungsbeschluss. Die Hauptverhandlung hat ihren festen Gang. Sie wird eingeleitet mit Feststellungen zur Person des Angeklagten und der Verlesung der Anklageschrift. In der Hauptverhandlung hat der Angeklagte zahlreiche Rechte. Sein Strafverteidiger wird auf die Einhaltung seiner Rechte für ihn achten. Eine Einstellung ist auch in der Hauptverhandlung möglich. Wenn das Gericht nicht einstellt, ergeht am Ende der mündlichen Verhandlung ein Urteil.

4. Das Rechtsmittelverfahren
Im Anschluss gibt es die Möglichkeit, Berufung oder Revision gegen das Urteil einzulegen. Ihr Strafverteidiger wird ihre Optionen genau prüfen. In manchen Fällen bietet sich eine Sprungrevision an. Ihr Strafverteidiger wird ihnen mitteilen, welches die für sie beste Lösung ist.

5. Das Vollstreckungsverfahren
Für die Strafvollstreckung ist die Justizverwaltung zuständig. Vollstreckt werden Geldstrafen, Freiheitsstrafen uns sonstige Maßnahmen. Auch während der Vollstreckung ist die Betreuung durch einen Strafverteidiger anzuraten. Dieser kann z.B. auf eine vorzeitige Entlassung aus der Haftanstalt hinwirken.

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