Pakt gegen Strafverteidiger?

Auf dem Kongress der CDU/CSU Bundestagsfraktion zur Ausrichtung der zukünftigen Innen- und Rechtspolitik warfen Vertreter von Union und dem Deutschen Richterbund den Rechtsanwälten vor, das Strafverfahren durch das ausufernde Stellen von Beweis- und Befangenheitsanträgen bewusst und absichtlich zu verschleppen. Dadurch würden Prozesse schlussendlich platzen, weil Richter das Pensionsalter erreichen würden oder Straftaten verjähren würden.

Dabei wurde den Strafverteidigern vorgeworfen, dass diese sich teilweise nicht als Organe der Rechtspflege begreifen würden, sondern als Gehilfen der Straftäter. Aus diesem Grund sei nun eine vernünftige „Verteidigerkultur“ anzustreben.

Aus diesem Grund solle das Strafverfahren schneller und effizienter ausgestaltet werden. Die Politiker von CSU/CDU streben daher Änderungen in der Strafprozessordnung an. Diese sollen verhindern, dass Prozesse in die Länge gezogen werden. Die Umsetzung solle unter Wahrung alle Verfahrensrechte realisiert werden.

Von den Änderungswünschen betroffen sind: Beweis- und Befangenheitsanträge, Bündelung der Nebenklage und die Besetzungsrüge. Es sollen in allen diesen Bereichen neue Regelungen geschaffen werden, die dazu führen, dass das Strafverfahren effizienter und zügiger abgeschlossen werden kann.

Insbesondere seien Gerichten Instrumente an die Hand zu geben, um die „zweckwidrigen Befangenheitsanträge und den zweckwidrigen Beweisanträgen“ effizient entgegentreten zu können.

Bei einer Vielzahl von Opfern müssten Wege gefunden werden, deren Interessen gebündelt zu vertreten.

Einen Nachweis dafür, dass die Strafverteidiger in gefährlicher Zahl Prozesse verschleppen würden durch Befangenheitsanträge und Beweisanträge, gibt es derzeit nicht. Es handelt sich um eine politische Behauptung. Im Einzelfall mag sie zutreffen, eine gehäuftes Phänomen lässt sich empirisch aber nicht feststellen.

Diese Sichtweise ist eine Gefahr für den Rechtsstaat. Man darf dabei nicht verkennen, dass wir auf dem Weg in ein immer strengeres Rechtssystem mit immer mehr neuen Strafgesetzen sind. Schränkt man gleichzeitig die Rechte der Beschuldigten ein, schränkt man auch gleichzeitig den Rechtsstaat immer weiter ein.

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