„Es wird der Satz erlaubt sein, dass jedes Fehlurteil, auch wenn der eigentliche Fehler später liegt, mit dem im Vorverfahren gelegten Grund verbunden ist“
(Peters, Fehlerquellen im Strafprozess, Bd. 2, S. 212.
Dieser Satz ist zutreffend. Fehler im Ermittlungsverfahren lassen sich später nicht mehr beseitigen. Insbesondere besteht die sehr ernst zu nehmende Gefahr, dass die vom Ermittler gehegten Tat- und Täterhypothesen massiv Eingang finden. Denn die Zeugenaussage ist ein Produkt aus der Interaktion mit dem Vernehmenden. Seine Annahme vom Tatgeschehen begründet aber die Gefahr, in einer bestimmten Weise zu fragen, so dass auch bestimmte Ergebnisse herauskommen. Bei Gericht macht sich der Effekt bemerkbar, dass der Einschätzung der Polizei und Staatsanwaltschaft gefolgt wird (Schulterschluss). Aus diesem Grund sind die Würfel für die Hauptverhandlung nicht selten bereits vor ihrem Beginn gefallen. Das treibt die Verteidiger in eine Verfahrenserledigung durch Absprache über Kompromisse. Erschwerend kommt hinzu, dass der Zeugenschutz immer weiter ausgeprägt worden ist. Eine Verteidigung durch „Demontage“ der Belastungsaussage wird damit immer schwerer.
Folgendes vereinfachtes Beispiel soll das Problem in einfachen Worten veranschaulichen. Frau A streitet sich regelmäßig mit ihrem Ehemann. Denn der Ehemann liebt sie nicht und hat eine Affaire mit einer anderen Frau. Eines Abends ist sie so wütend über ihn, weil er zudem weder im Haushalt hilft noch sonst nett zu ihr ist, und ruft die Polizei. Sie schildert weinend, sie möchte ihren Mann anzeigen. Der Polizeibeamte schaut den südländischen Mann an, schaut die weinende deutsche Frau an und fragt „Er hat sie geschlagen, richtig? Wo genau und wie hat er sie geschlagen?“ Die Frau nickt und sagt, Einzelheiten möchte sie nicht nennen. (Weil es ja auch keine Einzelheiten gibt). Der Polizeibeamte schreibt noch seinen persönlichen Eindruck in die Akte, die Frau wirkte sehr ängstlich und eingeschüchtert auf ihn. Zudem spricht sie eine Wegweisung aus. Kommt es später zur Anklage, so ist das Gericht bereits davon überzeugt, dass hier eine Körperverletzung stattgefunden hat.
Dieses Beispiel zeigt, dass es sehr wichtig ist, im Ermittlungsverfahren aktiv tätig zu sein. Die Aufgabe des Strafverteidigers ist es, bereits in diesem Verfahrensstadium notwendige Informationen zu sammeln und aktenkundig zu machen. Zudem sollte frühzeitig Kontakt mit der Staatsanwaltschaft aufgenommen werden und ein falscher Sachverhalt richtig gestellt werden. Nur so hat man eine annähernde Chance, auf einen falschen Verfahrensgang durch eine Vorwegannahme falscher Tatsachen Einfluss zu nehmen.
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