Pflichtverteidiger im Ermittlungsverfahren

Auch schon während des Vorverfahrens kann der Verteidiger bestellt werden. Die Bestellung erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft, wenn nach ihrer Auffassung in dem gerichtlichen Verfahren die Mitwirkung eines Verteidigers notwendig sein wird.

Auch schon während des Vorverfahrens kann der Verteidiger bestellt werden. Die Bestellung erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft, wenn nach ihrer Auffassung in dem gerichtlichen Verfahren die Mitwirkung eines Verteidigers notwendig sein wird. Die Aufgabe des Strafverteidigers ist es, die Staatsanwaltschaft dazu zu veranlassen, einen entsprechenden Antrag bei Gericht zu stellen. Das setzt natürlich voraus, dass der Strafverteidiger erkennt, dass im Gerichtsprozess ein Pflichtverteidiger zu bestellen sein wird. 

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