StPO Reform
Die wichtigsten Änderungen im Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren.
Im folgenden wird ein Überblick darüber gewährt, in welchen Bereichen sich etwas für Beschuldigte eines Strafverfahrens geändert hat. Details müssen nachgelesen werden und werden nach und nach auf dieser Seite erläutert.
1. Erweitertes DNA-Screening nach § 81 e StPO
2. Entfallen des Richtervorbehalts bei Blutentnahmen anl. Straßenverkehrsdelikte
3. Ermächtigung zur Online Durchsuchung sowie zur sog. Quellen-TKÜ (§§ 100 a, 100b StPO)
- Quellen TKÜ
- kein absoluter Schutz für anwaltliche Berufshelfer
- Onlinedurchsuchung
4. Erscheinungspflicht bei der Polizei für Zeugen (§ 163 Abs. 3-7 StPO)
5. § 136 Abs. 4 StPO: Audiovisuelle Aufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung in Ermittlungsverfahren wegen vorsätzlicher Tötungsdelikte
Die wichtigsten strafprozessualen Änderungen im Hauptverfahren
1. Fristsetzung zur Stellung von Beweisanträgen (§244 Abs. 6 StPO)
2. Änderung des Befangenheitsrechts: Änderung des § 29 Abs. 1 StPO und Verweis auf den Schriftweg (§§26 Abs. 1 S. 2 StPO; 26 a Abs. 2 Nr. 2 StPO n.F.)
3. Vorbereitung der Hauptverhandlung und Opening Statement (zukünftig §§ 213 Abs. 2, 243 Abs. 5 S. 2 StPO)
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